Förderung

Was wird gefördert?

Im Rahmen des Beratungsprogramms UWM PLUS werden Beratungen gefördert, die personalpolitische und arbeitsorganisatorische Innovationsprozesse unterstützen, die im Zusammenhang mit konkreten digitalen Veränderungen im Betrieb stehen, unter Beteiligung der Beschäftigten und auf der Grundlage spezifischer Vorgaben zur methodischen Durchführung von Lern- und Experimentierräumen durchgeführt werden.

Die Förderung umfasst maximal 10 bis 12 Beratungstage, die Förderquote beträgt 80%, d.h. 20% des förderfähigen Beratungshonorars sind von den Unternehmen als Eigenanteil aufzubringen.

 

Gesamtprojekt-Dauer: ca. 6 Monate

  • € 12.000,- + MwSt. - Gesamtkosten
  • € 9.600,- + MwSt. - Förderung
  • € 2.400,- + MwSt. - Ihre Investition

Wer wird gefördert?

Förderberechtigt sind Unternehmen, die

  • weniger als 250 Mitarbeitende beschäftigen,
  • mindestens zwei Jahre bestehen und
  • deren Jahresumsatz weniger als 50 Millionen Euro (oder Jahresbilanzsumme geringer als 43 Millionen Euro) beträgt.

Wie läuft die Beratung ab?

Der erste und wichtigste Schritt auf dem Weg zur Beratung durch unternehmensWert:Mensch plus ist der Besuch einer kostenfreien Erstberatung in einer der deutschlandweit verteilten Erstberatungsstellen. Hier wird geklärt, ob eine Förderung möglich ist. Die Erstberatungsstellen unterstützen Sie umfassend auf dem Weg zu einem erfolgreichen Beratungsprozess.

Erfüllt das Unternehmen die Bedingungen, kann die Erstberatungsstelle einen Beratungsscheck ausstellen. Jetzt kann das Unternehmen eine Prozessberatung in Anspruch nehmen. Die weitere Beratung erfolgt direkt vor Ort im Betrieb. Die Prozessberatung unterstützt Mitarbeitende und Geschäftsleitung dabei, in verschiedenen Arbeitsphasen Lösungswege für die konkreten betrieblichen Herausforderungen zu erarbeiten. Fehler sind erlaubt – Ausprobieren ist erwünscht!

Prozessberatungen werden ausschließlich durch autorisierte Prozessberater/innen durchgeführt, die eine Qualifizierung für uWM plus absolviert haben.

Meike Wilmowicz
Autorisierte Beraterin im Rahmen des Förderprogramms

 

  Was Wer Wann
1 Erstberatung, Klärung der Fördervoraussetzungen Unternehmen plus Erstberatungsstelle (in der Regel IHK, Handwerkskammer) Dauer ca. 90 min
2 Erhalt des Beratungsschecks = Zugang zum Fördertopf Wird von der Erstberatungsstelle ausgestellt kurzfristig im Nachgang
3 Beratung im Betrieb Berater + Unternehmen Dauer 6 Monate
4 Dokumentation und Abrechnung der Beratung Berater + Unternehmen Im Laufe des Beratungsprojekts
5 Antragstellung zum Erhalt der Förderung Unternehmen mit Unterstützung des Beraters sofort nach Abschluss des Beratungsprojekts
6 Erstattung des Förderbetrags Bundesverwaltungsamt i.d.R. ca. 6 bis 12 Wochen nach Einreichung der Unterlagen

Wir unterstützen Sie gern bei jedem Schritt!